1) Geltungsbereich
Diese Richtlinie gilt für den Einsatz von KI bei GET THE POINT, insbesondere für:
- feste Mitarbeitende,
- freie Mitarbeitende,
- externe Partnerinnen und Partner,
- projektbezogene Dienstleister,
- KI-gestützte Arbeit in Kundenprojekten,
- interne KI-Nutzung für Organisation, Analyse, Strategie, Kreation und Kommunikation.
Externe Beteiligte werden bei projektbezogener KI-Nutzung auf die Einhaltung geeigneter Regeln verpflichtet.
Die Richtlinie gilt unabhängig vom konkreten Tool.
Sie umfasst insbesondere:
- LLM- und Agentenplattformen,
- Text-, Analyse- und Recherchetools,
- KI-Funktionen in Design- und Kreativsoftware,
- Bild-, Video- und Voice-KI,
- KI-gestützte Automatisierungen,
- KI-Funktionen in Projekt-, Office- oder Marketingtools.
2) Typische Einsatzfelder
Wir nutzen KI insbesondere für:
- Recherche und Informationsstrukturierung,
- Markt-, Wettbewerbs- und Themenanalysen,
- Strategie- und Konzeptentwicklung,
- Content- und Textarbeit,
- Gliederungen, Zusammenfassungen und Variantenentwicklung,
- Ideenentwicklung und Kreativprozesse,
- Präsentations- und Workshopvorbereitung,
- interne Dokumentation,
- Bildideen, Moodboards und visuelle Exploration,
- projektbezogene Assistenz- und Automatisierungsprozesse.
KI unterstützt diese Tätigkeiten. Sie ersetzt keine fachliche Prüfung, keine redaktionelle Verantwortung und keine verbindliche rechtliche Bewertung.
3) Verantwortlichkeiten
Die Gesamtverantwortung für den KI-Einsatz liegt bei der Geschäftsführung.
Innerhalb von Projekten achten die jeweils verantwortlichen Projekt-, Strategie-, Kreations- und Beratungsteams darauf, dass KI nur im Rahmen dieser Richtlinie und der jeweiligen Kundenanforderungen eingesetzt wird.
Bei rechtlich, datenschutzrechtlich oder reputativ sensiblen Fragen erfolgt eine Abstimmung mit der Geschäftsführung. Bei Bedarf wird externe fachliche oder rechtliche Beratung hinzugezogen.
4) Tool-Auswahl und freigegebene Umgebungen
Wir bevorzugen kontrollierte, abgesicherte und für den jeweiligen Zweck geeignete KI-Umgebungen.
Bei der Auswahl und Nutzung von KI-Tools achten wir insbesondere auf:
- geeignete Sicherheitsstandards,
- nachvollziehbare Anbieterinformationen,
- angemessene Vertragsgrundlagen,
- Datenschutz- und Vertraulichkeitsanforderungen,
- möglichst europäische bzw. EU-nahe Verarbeitungskontexte,
- die Möglichkeit, Trainingsnutzung durch Anbieter auszuschließen,
- Zugriffskontrolle und rollenbasierte Nutzung,
- kommerzielle Nutzungsrechte bei Kreativtools.
Wenn personenbezogene Daten, vertrauliche Kundeninformationen oder geschäftskritische Inhalte verarbeitet werden, nutzen wir nur dafür geeignete und freigegebene Umgebungen. Neue Tools und neue Anwendungsfälle werden vor produktiver Nutzung risikoorientiert geprüft.
5) Daten, Vertraulichkeit und Datenschutz
Wir verarbeiten Daten in KI-Systemen nur, wenn der Einsatz für den jeweiligen Zweck geeignet und erforderlich ist.
Dabei gelten insbesondere folgende Grundsätze:
- Es werden nur Daten verwendet, die für den konkreten Zweck benötigt werden.
- Personenbezogene Daten werden vermieden, reduziert, anonymisiert oder pseudonymisiert, soweit dies sinnvoll und möglich ist.
- Vertrauliche Kundeninformationen werden nur in dafür vorgesehenen, abgesicherten Umgebungen verarbeitet.
- Kundenverträge, NDAs und projektspezifische Vorgaben haben Vorrang.
- Daten werden nicht bewusst in Tools eingegeben, die sie unkontrolliert zu Trainings- oder Modellverbesserungszwecken verwenden.
- Zugangsdaten, Passwörter, API-Keys und vergleichbare Secrets werden nicht in KI-Systeme eingegeben.
Besondere Vorsicht gilt bei:
- personenbezogenen Daten,
- Bewerber- und Beschäftigtendaten,
- Gesundheitsdaten oder anderen besonderen Kategorien personenbezogener Daten,
- vertraulichen Strategie-, Vertrags- oder Finanzinformationen,
- Interview-, Workshop- oder Forschungsdaten mit Personenbezug,
- Bildern, Stimmen oder Videos identifizierbarer Personen.
Der Grundsatz lautet: So wenig Personenbezug wie möglich, so viel Schutz wie nötig.
6) Umgang mit Kundeninformationen
Kundeninformationen können im Rahmen von KI-gestützten Arbeitsprozessen verarbeitet werden, wenn dies für den konkreten Auftrag erforderlich ist und keine entgegenstehenden vertraglichen, rechtlichen oder projektspezifischen Vorgaben bestehen.
Nicht anonymisierte Briefings oder projektbezogene Kundendokumente sind nicht pauschal ausgeschlossen. Sie dürfen jedoch nur in geeigneten, freigegebenen Umgebungen verarbeitet werden und nur, soweit der Personenbezug oder die Vertraulichkeit für den Zweck erforderlich ist.
Vor der Nutzung prüfen wir insbesondere:
- Ist der KI-Einsatz vom Projektzweck gedeckt?
- Werden personenbezogene oder vertrauliche Informationen wirklich benötigt?
- Kann der Inhalt anonymisiert, gekürzt oder abstrahiert werden?
- Ist das eingesetzte Tool für diese Datenart geeignet?
- Gibt es abweichende Kunden-, NDA- oder Vertragsvorgaben?
7) Qualitätssicherung und Human-in-the-Loop
KI-Ergebnisse werden vor interner Weiterverarbeitung oder externer Nutzung fachlich geprüft.
Wir prüfen insbesondere:
- sachliche Richtigkeit,
- Quellen und Belege,
- logische Konsistenz,
- strategische Passung,
- Tonalität und Markenfit,
- rechtlich oder reputativ sensible Aussagen,
- mögliche Verzerrungen, Stereotype oder diskriminierende Effekte.
KI-Ergebnisse sind Arbeitshilfen. Sie sind keine finale Wahrheit und keine automatische Entscheidungsgrundlage.
Bei kritischen Inhalten gilt ein erhöhtes Prüfungsniveau, insbesondere bei:
- rechtlich sensiblen Texten,
- vertragsnaher Kommunikation,
- Aussagen zu Datenschutz, Compliance oder Regulierung,
- medizinischen, finanziellen oder sonstigen sensiblen Themen,
- Kampagnen mit hoher öffentlicher Sichtbarkeit,
- Inhalten mit Personenbezug oder potenzieller Täuschungswirkung.
8) Transparenz gegenüber Kunden
Wir gehen gegenüber Kunden offen mit KI-Nutzung um, wenn KI für ein Projekt relevant eingesetzt wird oder der KI-Einsatz Einfluss auf Arbeitsweise, Ergebnis, Rechte, Kennzeichnung oder Freigabeprozesse haben kann.
Je nach Projekt erläutern wir insbesondere:
- ob KI unterstützend eingesetzt wird,
- für welche Arbeitsschritte KI genutzt wird,
- welche Toolkategorien zum Einsatz kommen,
- welche menschlichen Prüf- und Freigabeschritte erfolgen,
- ob sichtbare KI-generierte Inhalte Teil des Ergebnisses sind,
- ob eine Kennzeichnung gegenüber Öffentlichkeit oder Zielgruppen zu prüfen ist.
Transparenz bedeutet für uns nicht, jeden internen Hilfsschritt offenzulegen. Sie bedeutet, relevante KI-Nutzung dort sichtbar zu machen, wo sie für Qualität, Rechte, Verantwortung, Freigabe oder Außenwirkung bedeutsam ist.
9) Kennzeichnung von KI-Inhalten
Nicht jeder KI-Einsatz muss im Endprodukt gekennzeichnet werden.
Eine Kennzeichnung ist in der Regel nicht erforderlich bei rein internen oder unterstützenden Nutzungen, etwa:
- Recherche,
- Ideenentwicklung,
- Gliederung,
- Textvarianten,
- Rechtschreib- und Stilhilfe,
- internen Zusammenfassungen,
- menschlich geprüften und redaktionell verantworteten Arbeitsständen.
Eine Kennzeichnung oder besondere Transparenz wird geprüft, wenn KI-Inhalte nach außen sichtbar werden und insbesondere folgende Faktoren vorliegen:
- Nutzerinnen oder Nutzer interagieren direkt mit einem KI-System,
- Bild-, Audio- oder Videoinhalte wirken realistisch,
- eine synthetische Person wirkt wie eine echte Person,
- echte Personen, Stimmen oder Bildnisse werden imitiert oder verändert,
- der Inhalt kann als echte Aussage, echte Erfahrung oder echtes Ereignis missverstanden werden,
- der Inhalt hat öffentliche Informationswirkung,
- Plattform-, Branchen- oder Kundenvorgaben verlangen eine Kennzeichnung.
Bei realistisch wirkenden KI-generierten oder KI-manipulierten Bild-, Audio- oder Videoinhalten prüfen wir insbesondere, ob eine Offenlegung nach Art. 50 AI Act erforderlich ist.
Mögliche Kennzeichnungen können je nach Kontext zum Beispiel lauten:
- „KI-generierte Darstellung“,
- „Bild mit KI erstellt“,
- „KI-generierte Person, illustrative Darstellung“,
- „Künstlich erzeugte Darstellung“.
Die konkrete Form hängt vom Medium, Kontext, Täuschungsrisiko und Kundenprojekt ab.
10) BILD-, VIDEO- UND VOICE-KI
Bild-, Video- und Voice-KI behandeln wir besonders sorgfältig, weil diese Inhalte häufig veröffentlicht werden und schnell Rechte, Identität oder Vertrauen berühren können.
Vor externer Nutzung KI-generierter oder KI-manipulierter Kreativinhalte prüfen wir insbesondere:
- Sind kommerzielle Nutzungsrechte durch das Tool gedeckt?
- Wurden fremde Werke, Bilder, Marken, Logos oder Vorlagen rechtmäßig genutzt?
- Besteht Ähnlichkeit zu realen Personen, geschützten Werken, Marken oder Designs?
- Werden echte Personen, Stimmen, Bildnisse oder Avatare verwendet oder imitiert?
- Könnte das Ergebnis als echte Person, echte Aussage oder echtes Ereignis missverstanden werden?
- Ist eine Kennzeichnung gegenüber der Öffentlichkeit erforderlich oder empfehlenswert?
- Liegt eine Kundenfreigabe für Nutzungskontext und Veröffentlichung vor?
Für Voice, Video, Avatare und Deepfake-nahe Inhalte gilt eine besonders strenge Linie:
- Keine Imitation realer Stimmen ohne ausdrückliche Freigabe.
- Keine Avatare realer Personen ohne geeignete Freigabe.
- Keine realistisch manipulierten Personeninhalte ohne Prüfung von
- Einwilligung, Kontext und Kennzeichnung.
- Keine täuschenden oder manipulativen Deepfake-Szenarien.
11) URHEBERRECHT, NUTZUNGSRECHTE UND LIZENZEN
KI-Output ist nicht automatisch frei nutzbar.
Vor externer Nutzung prüfen wir:
- ob der Input rechtmäßig verwendet wurde,
- ob Tool-AGB und Lizenzbedingungen kommerzielle Nutzung erlauben,
- ob der Output geschützten Werken, Marken, Designs, Personen oder bekannten Stilwelten zu nahekommt,
- ob Kundenmaterial für den konkreten KI-Einsatz verwendet werden durfte,
- ob Kennzeichnung, Freigabe oder zusätzliche Prüfung erforderlich ist.
Bei unklarer Rechte- oder Lizenzlage wird der Fall intern eskaliert und gegebenenfalls extern geprüft.
12) PERSONENBEZOGENE BEWERTUNGEN UND SENSIBLE ENTSCHEIDUNGSPROZESSE
KI wird bei GET THE POINT nicht eingesetzt, um Menschen eigenständig zu bewerten, zu ranken oder automatisiert über sie zu entscheiden.
Besondere Vorsicht gilt bei:
- Bewerberdaten,
- Beschäftigtendaten,
- Leistungs- oder Verhaltensdaten,
- personenbezogenen Scoring- oder Rankingverfahren,
- automatisierter Vorauswahl,
- Profiling oder entscheidungsnahen KI-Systemen.
KI kann in solchen Kontexten allenfalls assistiv und nach vorheriger Prüfung eingesetzt werden, zum Beispiel zur sprachlichen Strukturierung oder neutralen Zusammenfassung. Bewertung, Auswahl und Entscheidung bleiben menschlich verantwortet und werden bei sensiblen Fällen rechtlich geprüft.
13) RECHT UND COMPLIANCE
Wir berücksichtigen bei unserer KI-Nutzung insbesondere:
- den AI Act der Europäischen Union,
- die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO),
- das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG),
- das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG),
- Urheberrecht und Nutzungsrechte,
- Persönlichkeitsrechte und Bildnisrechte,
- Kundenverträge, NDAs und Tool-AGB.
Rechtliche Anforderungen an KI entwickeln sich fortlaufend weiter. Deshalb verstehen wir diese Richtlinie als dynamisches Dokument, das regelmäßig überprüft und angepasst wird.
Diese Richtlinie stellt keine Rechtsberatung gegenüber Dritten dar. Bei verbindlichen rechtlichen Fragen, hohem Risiko oder unklarer Rechtslage empfehlen wir eine qualifizierte rechtliche Prüfung.
14) SICHERHEIT UND ZUGRIFF
Zugriffe auf KI-Tools erfolgen nur über autorisierte Accounts und nach dem Prinzip der erforderlichen Berechtigung.
Wir achten insbesondere auf:
- sichere Zugänge,
- Zugriffsbeschränkungen,
- geeignete Tool- und Projekteinstellungen,
- Schutz vertraulicher Dateien,
- keine Nutzung öffentlicher Web-UIs für sensible Inhalte,
- Meldung und Dokumentation von Sicherheitsvorfällen,
- Stopp relevanter Datenflüsse bei Verdacht auf Fehlverarbeitung oder Sicherheitsrisiko.
15) SCHULUNG UND KI-KOMPETENZ
KI-Kompetenz ist Teil unserer professionellen Verantwortung.
Wir fördern kontinuierlich:
- Verständnis für Möglichkeiten und Grenzen von KI,
- Datenschutz- und Vertraulichkeitsbewusstsein,
- sichere Toolnutzung,
- Qualitätsprüfung von KI-Ergebnissen,
- Erkennen von Halluzinationen, Verzerrungen und Fehlern,
- Sensibilität für Urheberrecht, Persönlichkeitsrechte und Kennzeichnung,
- Eskalationsfähigkeit bei kritischen Fällen.
Schulung, interne Leitlinien, Projektcoaching und regelmäßige Aktualisierung unserer Regeln sind Bestandteil unserer KI-Governance.
16) GOVERNANCE, PRÜFUNG UND WEITERENTWICKLUNG
Neue Tools, neue Use Cases und neue Veröffentlichungsformen werden risikoorientiert geprüft.
Dabei betrachten wir insbesondere:
- Zweck und Nutzen,
- Datenarten,
- Personenbezug,
- Vertraulichkeit,
- Toolanbieter und Hosting,
- Vertrags- und Lizenzbedingungen,
- Trainingsnutzung,
- Veröffentlichungsrisiken,
- Kennzeichnungsbedarf,
- Kunden- und Freigabeanforderungen.
Diese Richtlinie wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert. Änderungen in Gesetzgebung, Behördenpraxis, Rechtsprechung, Toolbedingungen oder internen Prozessen fließen in die Weiterentwicklung ein.
17) VERSTÖSSE UND ABWEICHUNGEN
Abweichungen von dieser Richtlinie müssen intern gemeldet und geprüft werden.
Bei Unsicherheit gilt: Erst klären, dann nutzen.
Mögliche Verstöße werden risikoorientiert behandelt. Ziel ist nicht Sanktionierung um ihrer selbst willen, sondern Schutz von Kunden, Team, Daten, Rechten und Reputation.
18) KONTAKT UND VERANTWORTUNG
Verantwortlich für diese Richtlinie ist die Geschäftsführung der GET THE POINT GmbH.
Bei Fragen zur KI-Nutzung, zu Tools, Daten, Veröffentlichung oder Kennzeichnung erfolgt die interne Abstimmung mit der jeweils projektverantwortlichen Person und bei Bedarf mit der Geschäftsführung.