Allgemeine Geschäftsbedingungen

GET THE POINT ist eine Kölner Agentur für Identität, Marke und Kommunikation. Wir entwickeln Unternehmensidentitäten, positionieren Marken und realisieren Kommunikation – strategisch, kreativ und in der Umsetzung. Dabei beraten wir, befähigen unsere Kunden und setzen konsequent auf den Einsatz von Künstlicher Intelligenz, wo sie echten Mehrwert schafft: in Analyse, Konzeption, Kreation und Workshops.

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden die vertragliche Grundlage unserer Zusammenarbeit und gelten für alle Leistungen, Angebote und Projekte der GET THE POINT GmbH.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden mit Unterstützung eines KI-Agenten aus dem Team von GET THE POINT entwickelt.

Stand: Januar 2026

1. Geltungsbereich und werkvertragliche Grundlage

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Angebote, Leistungen und sonstigen geschäftlichen Beziehungen zwischen der GET THE POINT GmbH, Luxemburger Straße 83, 50674 Köln, und ihren Auftraggebern.

1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, GET THE POINT hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn GET THE POINT in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen Leistungen vorbehaltlos erbringt.

1.3 Maßgeblich für Art und Umfang der Leistungen sind das jeweilige Angebot, die dazugehörige Leistungsbeschreibung, die dort beschriebene Zielsetzung, der erwartete Output oder das vereinbarte Endergebnis, etwaige projektbezogene Absprachen in Textform sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.4 Soweit nicht ausdrücklich und im Einzelfall abweichend vereinbart, erfolgen  sämtliche Leistungen von GET THE POINT auf werkvertraglicher Grundlage. Der Regelfall der Zusammenarbeit besteht in der Vereinbarung eines bestimmten Leistungspakets mit einem definierten oder bestimmbaren Output, Deliverable oder Endergebnis gegen pauschale oder paketbezogene Vergütung. Von diesem Grundsatz abweichende Vergütungs- oder Vertragsmodelle, insbesondere aufwandsbezogene, begleitende oder sonst nicht werkvertraglich geprägte Leistungen, bedürfen einer ausdrücklichen Regelung im Angebot oder in der jeweiligen Vereinbarung.

1.5 Rechtserhebliche Erklärungen, Ergänzungen, Änderungen, Freigaben, Beauftragungen, Terminabstimmungen, Leistungsverschiebungen und sonstige projektbezogene Abstimmungen können in Textform erfolgen. Textform im Sinne dieser AGB umfasst insbesondere E-Mail.

 

2. Leistungen, Leistungsumfang und geschuldeter Output

2.1 GET THE POINT erbringt insbesondere strategische, kreative, konzeptionelle, kommunikative, technische, organisatorische und produktionsbezogene Leistungen in den Bereichen Identitätsentwicklung, Markenentwicklung, Positionierung, Kommunikationsplanung, Content, Design, Kampagnen, digitale und analoge Kommunikation sowie KI-bezogene Leistungen. Hierzu können insbesondere auch KI-Beratung, KI-Strategie, KI-Workshops, KI-Schulungen, KI-gestützte Analyse- und Strukturierungsleistungen, Use-Case-Entwicklung, Assistenz- und Agentensysteme, Workflows, Automatisierungen, Policies, Guidelines, Wissensstrukturen sowie projektbezogene Umsetzungsleistungen gehören.

2.2 Gegenstand des Vertrags ist der im Angebot oder in der Leistungsbeschreibung konkret definierte Leistungsumfang einschließlich des dort beschriebenen geschuldeten Outputs, Deliverables, Ergebnisses oder Endzustands. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht geschuldet.

2.3 GET THE POINT ist in der Wahl der Mittel, Methoden, Werkzeuge, Systeme, Prozesse und eingesetzten Ressourcen frei, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist und die Interessen des Auftraggebers dadurch nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.

2.4 GET THE POINT ist berechtigt, zur Leistungserbringung eigene Mitarbeitende, freie Mitarbeitende, externe Partner, spezialisierte Dienstleister, technische Systeme, Cloud-Dienste, Softwarelösungen, LLM-, Agenten- und KI Plattformen sowie sonstige geeignete Dritte oder Werkzeuge einzusetzen.

2.5 Kundenverträge, Geheimhaltungsvereinbarungen, projektspezifische Vorgaben und besondere Schutzanforderungen des Auftraggebers gehen bei der Auswahl und Nutzung von Tools und Systemen vor, soweit sie GET THE POINT vorab in Textform mitgeteilt wurden und ihrer Berücksichtigung keine zwingenden betrieblichen oder rechtlichen Gründe entgegenstehen.

2.6 Der Auftraggeber unterstützt GET THE POINT bei der Leistungserbringung in angemessenem Umfang. Hierzu gehören insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung erforderlicher Informationen, Unterlagen, Inhalte, Ansprechpartner, Freigaben, Entscheidungen und sonstiger Mitwirkungshandlungen.

2.7 Verzögerungen, Mehraufwände oder Anpassungen, die dadurch entstehen, dass erforderliche Mitwirkungen des Auftraggebers verspätet, unvollständig, widersprüchlich oder nicht im abgestimmten Umfang erfolgen, gehen nicht zu Lasten von GET THE POINT. Daraus entstehende Terminverschiebungen, Zusatzaufwände und Vergütungsanpassungen bleiben vorbehalten.

 

3. Angebote, Beauftragung und Änderungsmanagement

3.1 Angebote von GET THE POINT sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Soweit nicht anders angegeben, sind Angebote 30 Tage ab Angebotsdatum gültig.

3.2 Ein Vertrag kommt durch die Beauftragung des Auftraggebers und die Annahme oder Bestätigung durch GET THE POINT zustande. Beauftragung und Bestätigung können in Textform erfolgen.

3.3 Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils beauftragten Angebot, der dazugehörigen Leistungsbeschreibung, dem vereinbarten Output oder Endergebnis und den darauf bezogenen projektbezogenen Abstimmungen in Textform.

3.4 Änderungswünsche, Erweiterungen, Zusatzleistungen, Richtungswechsel, zusätzliche Iterationen, neue Anforderungen oder sonstige Abweichungen vom vereinbarten Leistungsumfang oder vom vereinbarten Output bedürfen einer gesonderten Abstimmung.

3.5 Soweit sich durch Änderungswünsche oder Erweiterungen der ursprünglich vereinbarte Leistungsumfang oder der vereinbarte Output verändert oder verlassen wird, erfolgt vor Ausführung der betreffenden Zusatz- oder Änderungsleistung eine Abstimmung über die daraus resultierende zusätzliche Vergütung, Terminwirkung und gegebenenfalls angepasste Pauschale oder ergänzende Beauftragung. GET THE POINT wird solche Auswirkungen vor Beginn der betreffenden Leistung in Textform kommunizieren.

3.6 GET THE POINT ist nicht verpflichtet, geänderte oder zusätzliche Leistungen zu erbringen, bevor über deren Umfang, Auswirkungen und Vergütung eine Einigung erzielt wurde.

 

4. Vergütung, Leistungspakete und Korrekturschleifen

4.1 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Vergütung auf Basis fest vereinbarter Pauschalen, Projektpreise, Leistungspakete, Teilpakete oder Phasenpreise. Maßgeblich sind der im Angebot definierte Leistungsumfang sowie der vereinbarte Output, das vereinbarte Deliverable oder das vereinbarte Endergebnis, nicht der interne Zeitaufwand von GET THE POINT.

4.2 GET THE POINT ist frei in der Wahl ihrer Arbeitsweise sowie der eingesetzten personellen, technischen, kreativen und KI-gestützten Mittel, solange das geschuldete Leistungsergebnis im vereinbarten Umfang erbracht wird.

4.3 Eine nachträgliche Reduzierung der Vergütung mit der Begründung, GET THE POINT habe zur Leistungserbringung effizientere Prozesse, Automatisierungen, Software, KI-Systeme oder sonstige Hilfsmittel eingesetzt, ist ausgeschlossen.

4.4 Sofern im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist, ist pro beauftragtem Arbeitspaket, Leistungsbaustein, Konzeptstand, Gestaltungspaket, Teilergebnis, Workshop- oder Schulungsergebnis oder vergleichbarem Deliverable eine Korrekturschleife enthalten. Weitere Korrekturschleifen, zusätzliche Varianten, grundlegende Richtungsänderungen oder erneute Bearbeitungen nach bereits erfolgter Freigabe oder Abstimmung gelten als Zusatzleistungen.

4.5 Nicht vom vereinbarten Leistungsumfang umfasste Leistungen, insbesondere zusätzliche Korrekturschleifen, nachträgliche Umstellungen, weitere Varianten, zusätzliche Workshops, Schulungserweiterungen, erweiterte Recherchen, gesonderte Dokumentationen, Zusatzabstimmungen, Sonderauswertungen, Zusatzproduktionen, zusätzliche Implementierungen oder sonstige Mehrleistungen, werden nur nach gesonderter Abstimmung erbracht und gesondert vergütet.

4.6 Soweit ausnahmsweise keine Pauschalvergütung, sondern eine aufwandsbezogene oder sonst abweichende Vergütung vereinbart wird, gilt dies nur, wenn dies im Angebot oder in einer projektbezogenen Vereinbarung ausdrücklich so bezeichnet ist

 

5. Zahlungsbedingungen

5.1 GET THE POINT ist berechtigt, angemessene Vorschüsse, Teilzahlungen, Abschlagszahlungen oder phasenbezogene Abrechnungen zu verlangen. Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, kann GET THE POINT 50 Prozent der vereinbarten Vergütung bei Beauftragung und den Rest nach Projektabschluss oder phasenbezogen nach Leistungserbringung abrechnen.

5.2 Rechnungen sind mit Zugang und innerhalb der jeweils vereinbarten Zahlungsfrist ohne Abzug fällig.

5.3 Bei Zahlungsverzug ist GET THE POINT berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen geltend zu machen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt unberührt.

 

6. Nutzungsrechte, Arbeitsergebnisse und interne Assets

6.1 Alle konzeptionellen, strategischen, gestalterischen, textlichen, visuellen, strukturellen, technischen und sonstigen Leistungen von GET THE POINT unterliegen, soweit rechtlich möglich, dem Schutz des Urheberrechts, des Designrechts, des Markenrechts, des Wettbewerbsrechts oder sonstiger Schutzrechte.

6.2 Das Urheberrecht verbleibt bei den jeweiligen Urhebern. Soweit rechtlich zulässig und vereinbart, räumt GET THE POINT dem Auftraggeber die für den Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte an den vertragsgegenständlichen Arbeitsergebnissen ein. Umfang, Art, Dauer, Gebiet und Exklusivität der Nutzung bestimmen sich nach dem Angebot oder der jeweiligen Vereinbarung.

6.3 Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, werden Nutzungsrechte erst mit vollständiger Zahlung der geschuldeten Vergütung wirksam übertragen.

6.4 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, erhält der Auftraggeber nur Rechte an den final vereinbarten und vergüteten Arbeitsergebnissen, nicht jedoch an sämtlichen Zwischenschritten, Entwürfen, Varianten, verworfenen Ideen, Präsentationsunterlagen, Rohfassungen, Herstellungsunterlagen, Arbeitsdateien, offenen Produktionsdaten, Quellmaterialien, Promptbibliotheken, Agentenlogiken, Automatisierungen, GPTs, Workflows, Setups, Templates, Wissensstrukturen, internen Bewertungs- und Prüflogiken oder sonstigen internen Arbeitsmitteln von GET THE POINT.

6.5 Die Herausgabe von Herstellungsunterlagen, offenen Dateien, Rohdaten, Quellmaterialien, Bearbeitungsständen, Prompts, Automatisierungen, Agentensetups, Systemlogiken oder sonstigen internen Arbeitsmitteln ist nicht geschuldet, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart. Eine Herausgabe kann gegebenenfalls gesondert vergütet werden.

6.6 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Präsentationsunterlagen, Vorentwürfe, Pitches, Konzepte, interne Dokumente, Zwischenergebnisse oder nicht beauftragte bzw. nicht bezahlte Arbeiten ohne Zustimmung von GET THE POINT zu nutzen, weiterzugeben, zu veröffentlichen, zu vervielfältigen oder Dritten zugänglich zu machen.

6.7 GET THE POINT darf erbrachte Leistungen als Referenz im Rahmen der Eigenwerbung nutzen, sofern dem keine berechtigten Interessen, Vertraulichkeitspflichten oder abweichenden Vereinbarungen des Auftraggebers entgegenstehen. Ist eine Referenznutzung nicht gewünscht, ist dies vor Beginn der Leistungserbringung ausdrücklich in Textform mitzuteilen. GET THE POINT behält sich in diesem Fall vor, die wirtschaftlichen Auswirkungen bei der Kalkulation zu berücksichtigen.

7. Einsatz von KI, digitalen Systemen und ergänzenden KI-Nutzungsrichtlinien

7.1 GET THE POINT ist berechtigt, zur Leistungserbringung digitale Systeme, Softwarelösungen, Cloud-Dienste, LLMs, Agentensysteme, Automatisierungen, KI-gestützte Werkzeuge, Kreativsoftware und vergleichbare Technologien einzusetzen, sofern dies mit dem Projektzweck, den vertraglichen Vorgaben und den berechtigten Interessen des Auftraggebers vereinbar ist.

7.2 Die Auswahl der zur Leistungserbringung eingesetzten Systeme obliegt GET THE POINT. Hierzu können insbesondere kontrollierte oder freigegebene Arbeitsumgebungen wie Langdock sowie weitere geeignete Kreativ-, Analyse-, Automatisierungs- oder Produktionssysteme gehören. Bei der Auswahl und Nutzung solcher Systeme berücksichtigt GET THE POINT insbesondere Anforderungen an Datenschutz, Vertraulichkeit, Zugriffsschutz, vertragliche Eignung und den vorgesehenen Verarbeitungszweck.

7.3 Ergänzend gelten die KI-Nutzungsrichtlinien von GET THE POINT in ihrer jeweils aktuellen Fassung, abrufbar unter https://www.getthepoint.de/ki-nutzungsrichtlinien/. Sie beschreiben den operativen, verantwortungsvollen und qualitätsgesicherten Einsatz von KI ergänzend zu diesen AGB. Für die vertragliche Beziehung zwischen GET THE POINT und dem Auftraggeber bleiben die Regelungen dieser AGB maßgeblich.

7.4 Bei KI-unterstützt erstellten oder mit KI vorbereiteten, variierten, generierten oder bearbeiteten Bestandteilen wird, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, keine Gewähr dafür übernommen, dass diese urheberrechtlich schutzfähig, exklusiv, frei von Ähnlichkeiten zu Dritten, frei von entgegenstehenden Rechten Dritter oder ohne zusätzliche Prüfung für jeden konkreten Veröffentlichungs- oder Nutzungskontext geeignet sind.

7.5 Soweit Rechte Dritter, Tool-AGB, Lizenzbedingungen, Plattformregeln oder systembedingte Besonderheiten für KI-gestützte oder softwaregestützte Ergebnisse gelten, gehen Nutzungsrechte nur im Rahmen dieser tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten über.

 

8. Vertraulichkeit und Daten

8.1 GET THE POINT, ihre Mitarbeitenden, freien Mitarbeitenden, eingesetzten Partner und Erfüllungsgehilfen behandeln vertrauliche Informationen des Auftraggebers vertraulich, soweit keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.

8.2 Der Auftraggeber behandelt im Gegenzug vertrauliche Informationen, Konzepte, Prozesse, Methoden, Kalkulationen, Systemlogiken, Unterlagen und sonstiges vertrauliches Know-how von GET THE POINT vertraulich.

8.3 Vertrauliche Informationen sowie vom Auftraggeber bereitgestellte Daten, Unterlagen und Inhalte dürfen von GET THE POINT ausschließlich in dem Umfang verwendet, verarbeitet und weitergegeben werden, wie dies zur Vertragsdurchführung, Qualitätssicherung, Abstimmung, Dokumentation oder sonstigen vereinbarten Leistungserbringung erforderlich ist.

8.4 GET THE POINT ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete Mitarbeitende, freie Mitarbeitende, externe Partner, technische Systeme und sonstige Dienstleister einzubeziehen oder einzusetzen, soweit diese in angemessener Weise zur Vertraulichkeit verpflichtet sind oder ihre Einbindung auf einer geeigneten vertraglichen Grundlage erfolgt.

8.5 Bei der Verarbeitung von Daten und Informationen des Auftraggebers berücksichtigt GET THE POINT insbesondere deren Vertraulichkeit, den jeweiligen Verarbeitungszweck, die Erforderlichkeit der Verarbeitung sowie bekannte vertragliche, datenschutzrechtliche oder projektspezifische Vorgaben des Auftraggebers.

8.6 Personenbezogene, vertrauliche oder sonst sensible Inhalte werden von GET THE POINT nur verarbeitet, soweit dies für die vereinbarte Leistungserbringung erforderlich ist. Soweit möglich und sachgerecht, können Inhalte reduziert, abstrahiert, anonymisiert oder pseudonymisiert verarbeitet werden.

8.7 Soweit ergänzende KI-Nutzungsrichtlinien, Datenschutzinformationen, Geheimhaltungsvereinbarungen oder projektspezifische Sicherheits- und Verarbeitungsvorgaben bestehen, werden diese ergänzend berücksichtigt. Die KI-Nutzungsrichtlinien von GET THE POINT sind abrufbar unter https://www.getthepoint.de/ki-nutzungsrichtlinien/.

 

9. Freigaben, Prüfung, Abnahme und Gewährleistung

9.1 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Nutzung, Weitergabe, Bearbeitung und projektbezogenen Verwendung sämtlicher an GET THE POINT übergebenen Unterlagen, Daten, Inhalte, Vorlagen, Marken, Bildnisse, Stimmen, Texte, Dokumente, Dateien und sonstigen Materialien berechtigt ist.

9.2 Der Auftraggeber stellt GET THE POINT von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die daraus resultieren, dass übergebene Inhalte, Vorlagen oder Weisungen des Auftraggebers Rechte Dritter verletzen oder rechtswidrig verwendet wurden, sofern GET THE POINT die Rechtsverletzung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

9.3 Der Auftraggeber prüft sämtliche von GET THE POINT gelieferten oder zur Freigabe vorgelegten Leistungen, Inhalte und Ergebnisse vor ihrer Veröffentlichung, Weitergabe, Produktion, Schaltung, Implementierung oder sonstigen externen Nutzung eigenverantwortlich auf fachliche, tatsächliche, strategische, unternehmerische und rechtliche Eignung für den konkreten Verwendungskontext.

9.4 Dies gilt in besonderem Maße für Leistungen, die ganz oder teilweise unter Einsatz KI-gestützter Systeme erstellt, vorbereitet, variiert, zusammengefasst, analysiert, visualisiert oder generiert wurden.

9.5 Soweit GET THE POINT nicht ausdrücklich eine rechtliche Prüfung, Markenrecherche, Schutzfähigkeitsprüfung, regulatorische Prüfung oder sonstige juristische Einzelfallbewertung übernommen hat, gehört eine solche Prüfung nicht zum Leistungsumfang. GET THE POINT erbringt keine Rechtsberatung.

9.6 Freigaben des Auftraggebers gelten als Bestätigung, dass die vorgelegte Leistung im freigegebenen Umfang weiterverarbeitet, produziert, veröffentlicht, umgesetzt oder verwendet werden darf. Nach Freigabe haftet GET THE POINT nicht für solche Umstände, die bei einer zumutbaren Prüfung durch den Auftraggeber erkennbar waren oder durch eine geschuldete gesonderte rechtliche Prüfung hätten geklärt werden müssen.

9.7 Soweit werkvertragliche Leistungen geschuldet sind, hat der Auftraggeber die Leistungen nach Erhalt unverzüglich zu prüfen und, soweit abnahmefähig, abzunehmen.

9.8 Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zugang der jeweiligen Leistung oder nach Durchführung der betreffenden Maßnahme in Textform anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung in Textform mitzuteilen.

9.9 Bei berechtigten Mängeln hat GET THE POINT zunächst das Recht zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist. Schlägt die Nachbesserung endgültig fehl oder ist sie unzumutbar, kann der Auftraggeber die Vergütung angemessen mindern.

9.10 Reklamationen, die sich ausschließlich auf Geschmacksfragen, subjektive Gestaltungspräferenzen oder auf Umstände beziehen, die bereits im Rahmen einer erbrachten Korrekturschleife berücksichtigt oder abgestimmt wurden, begründen keinen Mangel

 

10. Projektstopp, Kündigung und Folgen

10.1 Wird ein Auftrag nach Beauftragung durch den Auftraggeber ganz oder teilweise gestoppt, gekündigt, verschoben oder nicht weiterverfolgt, ist GET THE POINT berechtigt, die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen, angebrochenen Phasen, gebundenen Ressourcen, bereits ausgelösten Fremdleistungen, direkten Investitionen, Reise- und Nebenkosten sowie sonstigen projektbedingt entstandenen Aufwände abzurechnen.

10.2 Bei projektbezogenen Pauschalen gilt im Fall eines Projektstopps oder einer Teilkündigung die bis zum jeweiligen Stand erbrachte oder wirtschaftlich gebundene Leistungsphase als vergütungspflichtig.

10.3 Nutzungsrechte an nicht vollständig bezahlten Leistungen gehen nicht auf den Auftraggeber über.

 

11. Haftung

11.1 GET THE POINT erbringt ihre Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und nach branchenüblichem professionellem Maßstab.

11.2 GET THE POINT haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit, Schutzfähigkeit, Eintragungsfähigkeit, wettbewerbsrechtliche Unbedenklichkeit, markenrechtliche Kollisionsfreiheit oder sonstige rechtliche Verwendbarkeit von Leistungen, Inhalten, Kennzeichen, Claims, Designs, KI-gestützten Ergebnissen oder sonstigen Arbeitsergebnissen, sofern die Übernahme einer entsprechenden Prüfung nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

11.3 GET THE POINT haftet ferner nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder rechtliche Verwendbarkeit von Inhalten, Angaben, Daten, Weisungen oder Materialien, die vom Auftraggeber vorgegeben, geliefert, freigegeben oder zur Verwendung bestimmt wurden.

11.4 Soweit Leistungen ganz oder teilweise unter Einsatz KI-gestützter Systeme vorbereitet oder erzeugt wurden, bleibt die Pflicht des Auftraggebers zur Prüfung und Freigabe im konkreten Nutzungskontext unberührt. Eine Gewähr für tatsächliche Fehlerfreiheit, Exklusivität, Schutzfähigkeit oder risikofreie Verwendbarkeit in jedem Einzelfall wird insoweit nicht übernommen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

11.5 Bei leicht fahrlässig verursachten Schäden ist die Haftung von GET THE POINT auf 10 Prozent des vereinbarten Agenturhonorars begrenzt. Bei grob fahrlässig verursachten Schäden ist die Haftung auf die Höhe des vereinbarten Agenturhonorars begrenzt. Die Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten der Mitarbeitenden, freien Mitarbeitenden, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von GET THE POINT.

11.6 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Ansprüchen aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen, in denen zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften entgegenstehen.

 

12. Schlussbestimmungen

12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

12.2 Erfüllungsort und, soweit gesetzlich zulässig, ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Köln.

12.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder lückenhaft sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Regelung gilt eine solche wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.

12.4 Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder in projektbezogenen Abstimmungen gehen diesen AGB im Einzelfall vor.